Bisco Binder
Kontrollregelungen
Bauregelliste A
Mit Bezug auf die Bauregelliste A unter Punkt 3.3.12, müssen Firmen, die Nagelplattenbinder für den deutschen Markt herstellen, eine Fremdüberwachung der Produktion haben.

Die technischen Regeln richten sich nach der DIN 1052-1, -2 1988-4 und DIN 1052-1/A1, -2: 1996-10.

MPA Stuttgart
Bisco hat eine Überwachungsabsprache sowie eine Zertifizierung mit MPA Stuttgart. MPA Stuttgart hat ein Übereinstimmungszertifikat Nr.: ÜZ – BWU03 -1 1434.2 für Bisco Binder für das Bauprodukt: Tragwerke mit Nagelplattenverbindungen sowie ein Ü Zeichen ausgestellt.
MPA überwacht den Betrieb sowie die Produktion zweimal im Jahr.

Bisco Binder Zertifikate (pdf Dateien)



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